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   BGH, 11.12.1991 - 2 StR 512/91   

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https://dejure.org/1991,2214
BGH, 11.12.1991 - 2 StR 512/91 (https://dejure.org/1991,2214)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1991 - 2 StR 512/91 (https://dejure.org/1991,2214)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 512/91 (https://dejure.org/1991,2214)
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Unverfängliche Spielsituation

§ 252 StPO, erweitertes Verwertungsverbot gilt nicht für Spontanäußerungen (keine vernehmungsähnliche Situation)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Verwertungsverbots nach Ausübung des Zeugniserweigerungsrechts bei Zeugenaussagen Dritter über vorherige spontane Angaben eines Verweigerungsberechtigten ihnen gegenüber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 247
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 2 StR 512/91
    Der Erörterung bedarf nur die Rüge eines Verstoßes gegen das - nach Maßgabe der Entscheidung BGHSt 36, 384 ff erweiterte - Verwertungsverbot (§ 252 StPO).

    Für solche Angaben, die nicht in einer vernehmungsähnlichen Situation, sondern aus freien Stücken gemacht worden sind, gilt - wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 36, 384, 389 ausdrücklich klargestellt hat - das (erweiterte) Verwertungsverbot nicht.

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs auf ähnliche Situationen erwogen hat, geschah dies zur Anwendbarkeit anderer Vorschriften und im Hinblick auf deren Sinn (so insbesondere zu § 136a StPO; vgl. BGHSt 33, 217, 224; 34, 365, 369; 36, 384, 389; 40, 66, 72; 40, 211, 213; BGH NStZ 1992, 247); diese Entscheidungen besagten nichts über Sinn und Zweck des § 136 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Äußerungen des Zeugen außerhalb einer Vernehmung werden von § 252 StPO nicht erfaßt (BGHSt 36, 384, 387, 389 mit zahlr. Nachw.; BGH NStZ 1992, 247; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 252 Rdn. 8).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Hier war die Aussage der Zeugin aber gezielt für das Strafverfahren herbeigeführt worden; es handelte sich somit gerade nicht um derartige Angaben, die "aus freien Stücken" erfolgen (vgl. BGHSt 29, 230, 232; 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247) und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben werden.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23

    Zeugnisverweigerungsrecht, Angaben beim FamG, vernehmungsähnlich Situation

    Darunter fallen Angaben gegenüber Dritten (BGH NJW 1952, 153), spontane Aussagen (BGH NStZ 1992, 247; NStZ 2007, 652; OLG Hamm NStZ 2012, 53), nach denen er nicht gefragt wurde, wie etwa eine Strafanzeige (BGH NJW 1956, 1886) oder die Bitte um polizeiliche Hilfe (BGH NStZ 1986, 232) bzw. im Rahmen eines polizeilichen Notrufs (OLG Hamm NStZ 2012, 53; BeckRS 2014, 19563).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

    Danach kann auch ausgeschlossen werden, dass es sich bei der "Vernehmung" um eine unaufgeforderte, spontane und damit von den Beschränkungen des § 252 StPO ausgenommene (vgl. BGHSt 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247; 1998, 629; StV 2007, 401 f.) Äußerung des Angeklagten gehandelt hat.
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Einem Verwertungsverbot unterliegen nicht Äußerungen, die "aus freien Stücken" (BGH a.a.O.) "ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus" (BGH NJW 1990, 461 = NStZ 1990, 43 m. Anm. Joachim NStZ 1995, 95 = StV 1990, 194 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1992, 247; BGH NStZ 1989, 15 [Miebach]) gemacht worden sind.
  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Eine derartige Äußerung unterliegt keinem Verwertungsverbot (vgl. BGH NStZ 1992, 247).
  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 17/01

    Unzureichende Beweiswürdigung; Schwere Brandstiftung

    Der Tatrichter verkennt, daß das Verhalten der Ehefrau gegenüber den Rettungssanitätern hätte verwertet werden können, obwohl sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, weil es sich bei ihrem Zusammentreffen mit den Sanitätern nicht um eine Vernehmungssituation gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1992, 247; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 8).
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